Liebe Gäste,
damit Ihr Besuch im Thüringer Zoopark zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, bitten wir um Rücksicht auf andere Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere.
Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, genau zu beachten, um Missverständnisse zu vermeiden und Verstöße auszuschließen.
Mit dem Betreten des Thüringer Zoopark Erfurt erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Thüringer Zoopark Erfurt einverstanden.
1. Allgemeine Hinweise
Das Zoogelände ist Privatgelände. Der Zoo übt für das gesamte Gelände einschließlich der darauf befindlichen Gebäude das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Zoo-Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung des Zoobetriebes oder zur Durchsetzung der AGB ist jederzeit Folge zu leisten. Verstöße gegen die AGB bzw. Anordnungen der Mitarbeiter führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in Wiederholungsfällen sowie in erheblichen Fällen zu einem Hausverbot. Zu den erheblichen Fällen zählen insbesondere:
Wer trotz der Aufforderung der Mitarbeiter des Zoos das Gelände nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet werden. Der Thüringer Zoopark Erfurt und seine Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen. Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Personen vor dem Rundgang über die AGB. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern. Bei Besuchergruppen mit aufsichtsbedürftigen Personen ist die leitende aufsichtspflichtige Person der Gruppe verpflichtet, ihren Namen, die Institution oder Schule, der die Gruppe angehört und die Mobilfunknummer des mitgeführten Mobiltelefons dem Thüringer Zoopark Erfurt mitzuteilen.
Der Zoo darf grundsätzlich nicht als Veranstaltungsort genutzt werden. Veranstaltungen jeglicher Art bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Öffnungszeiten
Der allgemeine Besuch des Zoos ist nur innerhalb der Öffnungs- bzw. Duldungszeiten gestattet. Diese Zeiten werden jeweils bekanntgegeben. Ausgenommen davon sind vom Zoo veranstaltete Führungen oder Sonderveranstaltungen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Verweilen auf dem Gelände nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu stellen.
3. Eintrittsregelungen
3.1 Allgemeine Regelungen
Der Zoo darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren, auf Verlangen vorzuzeigen, ggfs. zur Überprüfung auszuhändigen. Mit Verlassen des Zoos verlieren Tageskarten ihre Gültigkeit. Kinder unter 14 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die AGB zu beachten bzw. wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der dauerhaften Aufsicht bedürfen, müssen sich stets in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Zoos bewegen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung (z.B. die Präsentation bestimmter Tierarten, Zugang zu bestimmten Tierhäusern oder Nutzung bestimmter Attraktionen). Wir behalten uns vor, mit Rücksicht auf unsere Tiere oder aus sonstigen Gründen (z.B. Wartungs- und Bauarbeiten, Wetterbedingungen, Sonderveranstaltungen etc.) den Zugang zu bestimmten Bereichen des Zoos einzuschränken. Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit. Die betreffenden Personen werden künftig vom Betreten des Zoos ausgeschlossen. Wir behalten uns die Erstattung einer Strafanzeige sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. Hinsichtlich des Erwerbes von Eintrittskarten mit einem festgelegten Gültigkeitsdatum oder -zeitraum besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden.
3.2 Tageskarten/ Online-Tickets
Der Zoo darf nur mit einer gültigen Eintritskarte während der allgemeinen Öffnungszeiten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Die Eintrittskarten sind beim Betreten des Zoos in die Lesegeräte einzuführen und nach nach dem Abschluss des Lesevorgangs mitzunehmen sowie während des gesamten Zoobesuchs mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen. Mit Verlassen des Zooparkgeländes verlieren die Tageskarten ihre Gültigkeit. Ermäßigte Tageskarten werden nur gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises verkauft und kontrolliert. Es dürfen nicht mehrere Rabattaktionen miteinander kombiniert werden.
3.3 Jahreskarten
Jahreskarten berechtigen die auf der Karte verzeichnete Person bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums der Karte während der allgemeinen Öffnungszeiten des Zoos zum Eintritt und Aufenthalt im Zoo. Jahreskarten sind personenbezogen und nicht übertragbar. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während des Gültigkeitszeitraumes der Karte. Die Jahreskarte ist Eigentum des Thüringer Zoopark Erfurt. Jeglicher Missbrauch (z.B. die Weitergabe der Karte an andere Personen) oder Betrugsversuch (Jahreskarte und Person stimmen nicht überein) führt zum sofortigen Einzug der Karte. Zudem behält sich der Thüringer Zoopark Erfurt vor, Strafanzeige zu erstatten. Eine Erstattung des Kaufpreises wird nicht gewährt. Der Thüringer Zoopark Erfurt haftet nicht bei Verlust der Karte. Für abhandengekommmene Jahreskarten kann Ersatz nur gegen eine Aufwandsgebühr gewährt werden. Die Haftung bei Schließung des Zoos aus besonderem Grund ist ebenfalls ausgeschlossen. Ermäßigte Jahreskarten werden nur gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises verkauft und kontrolliert.
3.4 Gutscheine
Bitte beachten Sie, dass Gutscheine nur entsprechend der regulären Eintrittspreiskategorien an der Zookasse oder über das Bestellformular auf der Webseite des Zoos erworben werden können. Ermäßigte Gutscheine werden nur dann in den jeweiligen Kartengegenwert getauscht, wenn ein gültiger Berechtigungsnachweis zum Zeitpunkt der Einlösung vorliegt. Eintrittskartengutscheine des Zoos sind 3 Jahre gültig (§195 BGB). Bei Preisanpassung muss die Differenz an der Zookasse nachgezahlt werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder von Teilbeträgen ist nicht zulässig. Rabattaktionen können nicht auf den Erwerb von Gutschein Anwendung finden.
Erlebnisgutscheine für sonstige Dienstleistungen und Angebote des Thüringer Zoopark Erfurt sind aufgrund des fest zu vereinbarenden Termins vom Widerruf gemäß § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Diese Gutscheine sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, 3 Jahre gültig (§195 BGB). Bei Preisanpassung muss die Differenz nachgezahlt werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder von Teilbeträgen ist nicht zulässig. Rabattaktionen können nicht auf den Erwerb von Gutschein Anwendung finden.
4. Sicherheitshinweise
Verlassen Sie nicht die Besucherwege, halten Sie sich an Absperrungen, überklettern Sie keine Zäune oder Wassergräben und betreten Sie keine Grünanlagen! Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die aufgestellten Warnhinweise und Schilder! Das Betreten der Gehege ist verboten! Das Aufsuchen von Betriebseinrichtungen wie Futterküchen, Wirtschaftsräume, Bereichen der Tierpflege etc. ist Besuchern bzw. betriebsfremden Personen untersagt. Zuwiderhandlungen werden im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten geahndet. Das Verweilen im Zoo bei Dunkelheit ist nicht gestattet. Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) auf das Gelände des Zoos ist nicht gestattet. Das Grillen sowie der Umgang mit offenem Feuer sind nicht erlaubt. Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu beachten. Es dürfen keine brennbaren, explosiven, giftigen und ätzenden Gegenstände auf das Gelände gebracht werden. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen Mitführens von Waffen oder gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen oder sonst ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Zutritt zum Gelände verweigert bzw. haben das Gelände zu verlassen. Dasselbe gilt für Personen, denen Hausverbot erteilt worden ist. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Jede Straftat auf dem Zoogelände führt zur polizeilichen Anzeige durch den Thüringer Zoopark Erfurt.
5. Benutzung von Spielgeräten
Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder sonst unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt der Thüringer Zoopark Erfurt keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtung verursacht worden ist.
6. Rücksicht und Ordnung
Die Mitnahme von Fahrrädern, Laufrädern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skatebords, Rollern (Scootern), Segways, Kraftfahrzeugen u. Ä. auf das Zoogelände ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Ebenso ist das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben und Ballons verboten. In den Tierhäusern und an anderen gekennzeichneten Orten ist das Rauchen verboten. Bitte helfen Sie mit, unseren Zoo sauber zu halten. Nutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter und vermeiden Sie die Verschmutzung der Besuchertoiletten durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Hygieneartikeln auf den Boden. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die bereitstehenden Abfallbehältnisse. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind untersagt. Im Zoo erworbene alkoholische Getränke dürfen ausschließlich im Bereich der jeweiligen Gastronomie verzehrt werden. Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen ist verboten. Das Durchsuchen von Abfallbehältern und/oder das Sammeln von Pfandflaschen sind ausdrücklich untersagt.
7. Schadensmeldung / Verlust von Gegenständen
Alle Einrichtungen im Zoo werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Zoogeländes dem Kassenpersonal. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Gefundene Sachen sind an den Kassen abzugeben. Verlorengegangene Gegenstände können an den Kassen erfragt werden.
8. Haftung
Die Benutzung des Zoos einschließlich deren Verkehrswege erfolgt auf eigene Gefahr. Der haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten haftet der Thüringer Zoopark Erfurt für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Besucher vertrauen darf. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Thüringer Zoopark Erfurt und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Thüringer Zoopark Erfurt und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Vorschriften. Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser AGB oder jedem anderen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute etc.) entstehen. Sowohl der Zutritt als auch der Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten, ausgenommen genehmigter Veranstaltungen und Führungen, ist verboten. Für Unfälle, die sich außerhalb der Öffnungs- und Duldungszeiten ereignen, haftet der Zoo nicht. Der Thüringer Zoopark Erfurt sich bei Zuwiderhandlung eine Anzeigenerstattung wegen Hausfriedensbruchs vor. Der Thüringer Zoopark Erfurt haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen diese AGB entstehen.
9. Mitbringen von Hunden
Die Mitnahme von Hunden in den Zoo ist gestattet. Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden. Sie dürfen nicht mit in die begehbaren Tieranlagen und die Tierhäuser.
10. Umgang mit Tieren
Unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Futter. Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, gilt im Zoo ein absolutes Fütterungsverbot. An einigen Gehegen können Sie an Futterautomaten spezielles Futter für die dort lebenden Tiere erwerben – ausschließlich dieses Futter dürfen Sie direkt dort verfüttern. Der Thüringer Zoopark Erfurt behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Zoos zu verweisen und auch zukünftig vom Zoobesuch auszuschließen. Viele Pflanzen sind für bestimmte Tiere giftig – verfüttern Sie daher auch keine Pflanzen! Auch Tiere brauchen Ruhe. Versuchen Sie daher nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben u. Ä. auf sich zu lenken. Halten Sie keine Stöcke oder Regenschirme in Reichweite der Tiere. Verzichten Sie außerdem auf Radios und ähnlich lärmerzeugende Tonquellen. Das Streicheln und Berühren unserer Tiere ist generell verboten. Eine Ausnahme stellen die Tiere im Kinder-/Streichelzoo dar.
11. Filmen und Fotografieren
Auf dem Gelände werden durch den Thüringer Zoopark Erfurt regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Diese erfolgen zu Zwecken der Dokumentation und der Veröffentlichung auf unseren Social Media-Kanälen sowie der Webseite und Printmedien. Mit dem Betreten des Zoopark-Geländes erklären sie sich mit der Verarbeitung und der Veröffentlichung der Bilder auf denen Sie abgebildet sind einverstanden. Aus der Zustimmung leiten sich keine Rechte für Sie am Bild ab. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte dem Fotografen mit.
Eigene Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken erfolgen. Gewerbliche und kommerzielle Aufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch den Thüringer Zoopark Erfurt erlaubt. In einigen Tierhäusern und in einigen Bereichen des Zoo herrscht Blitz-Verbot – bitte beachten Sie dies.
12. Werbung, Verkauf und Akquise
Werbung, das entgeltliche oder unentgeltliche Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Meinungsumfragen oder Zählungen auf dem Zoogelände sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Thüringer Zoopark Erfurt gestattet. Das Auslegen oder die Ausgabe von Informationsmaterial jedweder Art ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Thüringer Zoopark Erfurt verboten. Das Sammeln von Spenden, Musikdarbietungen, die Akquise von Vereinsmitgliedern oder Kunden und politische Veranstaltungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Thüringer Zoopark Erfurt untersagt.
13. Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt im Thüringer Zoopark Erfurt.
Stand: 17.07.2024
Der Thüringer Zoopark Erfurt bietet zeitweilig Gewinnspiele und Verlosungen an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen/Verlosungen richtet sich nach folgenden Teilnahmebedingungen.
Veranstalter der Gewinnspiele ist der Thüringer Zoopark Erfurt. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die wir durchführen.
1. Geltungsbereich
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Gewinnspiele ist der Thüringer Zoopark Erfurt behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden.
2. Teilnahmeberechtigung/Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Thüringer Zoopark Erfurt und deren Angehörige.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch aktive Teilnahme am Gewinnspiel (wie in den jeweiligen Gewinnspielen ausgewiesen).
3. Gewinne/Verlosung
Sachgewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.
An der Verlosung nimmt teil, wer die Gewinnspielfrage richtig beantwortet bzw. die Gewinnspiel-Bedingungen erfüllt. Jeder Teilnehmer kann nur einmal pro Gewinnspiel an der Verlosung teilnehmen. Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern verlost. Zeitpunkt der Ermittlung der Teilnahmeberechtigung und der Verlosung ist der im Gewinnspiel genannte Tag.
Der/die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Dazu benötigt der Thüringer Zoopark Erfurt einige persönliche Angaben, die der Kontaktaufnahme dienen. Weiteres zur Erhebung der Daten unter Punkt 5 "Datenschutz".
4. Beendigungsmöglichkeiten
Der Thüringer Zoopark Erfurt behält sich das Recht vor, die Verlosung aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn die Verlosung nicht planmäßig laufen kann, beispielsweise bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen.
5. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten von Teilnehmern werden von dem Thüringer Zoopark Erfurt ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht, sofern die Teilnehmer ihre Einverständnis zur weiteren Verwendung nicht erteilt haben. Ihr Einverständnis können sie jederzeit widerrufen. Näheres dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
6. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Thüringer Zoopark Erfurt ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.